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Haftpflicht + D&O

gewerbliche Absicherung
Als Praxisinhaber, Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstand leben Sie auch immer mit dem unkalkulierbarem Risiko, dass Schadensersatzansprüche an Sie gestellt werden.

Diese können Existenz bedrohend sein.

Verletzten sich z.B. Patienten oder Kunden in Ihren Räumen, beschädigen Ihre Mitarbeiter bei Kunden vor Ort deren Inventar oder Infrastruktur hilft Ihnen eine passende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (kurz "BHV").

Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen zu echten Vermögensschäden führen kann, sichern sich über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ergänzend zur BHV ab (z.B. Architekten, Ärzte, Berufsbetruer, Datenschutzbeauftragte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater).

Die D&O-Versicherung wird von einem Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abgeschlossen. Deckung besteht bei Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis.
Ergänzend bzw. alternativ kann auch der Entscheider (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) sich selber gegen Schadensersatzansprüche versichern.

Produzieren Sie, unterliegen Sie per Gesetz der Produkthaftung, auch ohne Ihr Verschulden. Mit der entsprechenden Produkthaftpflichtversicherung sind Sie geschützt Durch Beratungs- oder Entscheidungsfehler verliert ein Kunde viel Geld und möchte diesen Schaden von Ihnen ersetzt haben. Die Vermögensschadensversicherung hilft Ihnen, diese Ansprüche abzuwehren oder zu regulieren.


 
 
 
 

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