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Haftpflicht

private Absicherung
Informationen rund um Ihre private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherungen sind für Sie und Ihre Familie besonders wichtig, denn sie decken die Bereiche ab, in denen Sie durch Ihr Tun und Handeln schadenersatzpflichtig gemacht werden können. Versichert werden können neben dem Versicherungsnehmer auch sein Ehepartner/in / Lebensgefährte/in & die Kinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Die Haftpflichtversicherung stellt die versicherten Personen nach Prüfung der Eintrittspflicht im Rahmen der Deckung von Schadenersatzansprüchen Dritter frei und deckt Schäden bis zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen ab.
 
Tipp: Stellen Sie ältere Verträge, insbesondere mit unzureichenden Deckungssummen von unter 10 Mio. EUR, um.
Sie erhalten heute in der Regel zu einem geringeren Beitrag einen besseren Schutz.

Wünschen Sie einen anderen Versicherer und/oder andere Deckungssummen, haben Sie Kinder unter 10 Jahren mitzuversichern, besitzen Sie Schlüssel/Codecards von Ihrem Arbeitgeber, möchten Sie Gefälligkeitshandlungen, ehrenamtliche Tätigkeit, Be- und Entladeschäden von PKW, Tagesmutterrisiko, Forderungsausfall, ... mitversichern, dann

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Eigentümer und Hausverwalter unabdingbar. Sie bietet Versicherungsschutz z.B. für Haftpflichtansprüche wenn Mieter, Besucher oder Passanten auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen (herabfallende Dachziegel, unzureichend geräumte Gehwege). Besitzer von selbst genutzten Einfamilienhäusern genießen i.d.R. Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung. Die Beiträge für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können häufig im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Jeder der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben auf seinen Namen ausführen lässt, ist Bauherr. Und auf Bauherren oder -damen lauern überall Haftpflichtfälle. Ein umgestürzter Bauzaun auf ein parkendes Auto, spielende Kinder, die sich auf der gefährlichen Baustelle verletzen - in solchen Fällen springt die Bauherren-Haftpflichtversicherung ein.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie Hunde- und Pferdehalter sind, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Gesetzgeber verpflichtet den Halter von Tieren zum Schadenersatz - auch ohne Verschulden. Das Verhalten von Tieren ist oft unberechenbar, deshalb sollten Sie keinesfalls an der Absicherung Ihres Vierbeiners sparen. Berücksichtigen Sie auch, dass einige Bundesländer zwingend eine Versicherung vorschreiben. Beispielsweise gem. dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dez. 2002 heißt es im § 11, Abs. 1. u. 2.:
 
§11 Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.“

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