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Pflegevorsorge

private Absicherung
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden in den meisten Fällen bei weitem nicht ausreichen. Sie können vorsorgen.

Seit dem 21.12.2012 gelten für Neuabschlüsse in allen Kranken- und Lebensversicherungs-tarifen die neuen Unisex-Tarife.  
 
Unter der großen Koalition wurde 14 Jahre nach Einführung zum 1.7.2008 die Pflegepflichtversicherung reformiert.
Der Einstieg in die Kapitaldeckung wurde seinerzeit, wie auch in der Änderung zum 01.01.2012, versäumt.

Zum 01.01.2013 wurden die sogenannten "Pflege-Bahr-Tarife" mit einer Beitragsförderung des Bundes für Sie in Höhe von 5 € im Monat eingeführt.
Der Mindestbeitrag beträgt 10 € im Monat und reicht in der Regel bei einem Eintrittsalter bis zum 35. Lebensjahr. Darüber sind auf Grund der zu versichernden Mindestleistungen (z.B. 600 € in Pflegestufe 5) höhere Beiträge zu entrichten.
Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht, so dass auch bei Vorerkrankungen ein Abschluss möglich ist. Die Wartezeit beträgt bis zu 5 Jahre.
 
Fragen und Antworten zur staatlichen Förderung der privaten Pflegevorsorge finden Sie bei unserem Gesundheitsministerium: BMG.

Zum 01.01.2015 trat das erste und zum 01.01.2017 das zweite & dritte Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Informationen zur Auswirkung finden Sie bei dem
BMG.
 
Weitere Information zu den gesetzlichen Leistungen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Gesundheit.

In der Spitze ergeben sich bereits heute Lücken von rund 1.500 bis 3.000 Euro für einen stationären Pflegeplatz.
Tipp: Recherchieren Sie selbst einmal, was ein Pflegeheimplatz in Ihrer Umgebung kostet.

Sie können bereits heute für sich, Ihre Kinder & Ihre Eltern mit einer privaten Pflegezusatz-versicherung vorsorgen.
Diese kann zum einen bei privaten Krankenversicherern in zwei Formen abgeschlossen werden: Pflegetagegeld- und / oder Pflegekostenversicherung.
Erstere zahlt im Falle der Pflegebedürftigkeit ein fest vereinbartes Tagegeld in der Regel abgestuft nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die zweite Form übernimmt abgestuft nach Pflegegrad anteilig oder gesamt die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.

Zum anderen bieten auch Lebensversicherungen Pflegerenten und Pflegerentenoptionen (mit bis zu 12 Jahren Wartezeit) an.

Sprechen Sie mit TopKonzepte über Ihren Bedarf - wir helfen Ihnen gerne:

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