Nach der Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten am 1.07.2004 und zum 01.08.2013 mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, ist zum 01.01.2021 eine weitere Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren in Kraft getreten (RVG-Reform).
Die Versicherer haben deshalb ihre Prämien in den letzten Jahren immer wieder anpassen müssen.
Bitte Fragen Sie bei Interesse die zur Zeit gültigen Jahresbeiträge ab.